Finanzierung

Investitionen erfordern langfristige Konzepte – vom richtigen und versierten Finanzierungspartner.

Überall dort, wo sich Innovationszyklen verkürzen, müssen Unternehmer schnell reagieren können – beispielsweise mit kurzfristiger Modernisierung. Ihre Entscheidung für die Frisani Speiseeistechnik als Partnerlieferant erweitert dafür Ihren unternehmerischen Investitionsspielraum.

 

Ausgereifte Leasing- und Finanzierungskonzepte bieten wir auch dann, wenn Sie Branchenneueinsteiger sind, unabhängig davon ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtgerät handelt. Gerne informieren wir Sie ausführlich darüber, was wir für Sie tun können. Treffen Sie eine wohlüberlegte unternehmerische Entscheidung und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, oder übermitteln Sie uns gleich das Antragsformular. Wir freuen uns drauf!

Leasing oder Mietkauf

Leasing

  • Leasinggesellschaft hält Eigentums- und Investitionsrisiko
  • Zusätzliche Quelle für Finanzierungen, als Sicherheit gilt das Objekt selbst / die Bonität bleibt erhalten
  • Bilanz und das Finanzobjekt ist nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers
  • Unkomplizierte Abwicklung
  • Begrenzung von Überalterungsrisiken
  • Liquiditätsstabilität gegenüber Banken
  • Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit optional mit Schlussrate
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Raten als Betriebsausgaben
  • Individuelle und bedarfsgerechte Raten
  • Fest vereinbarte und transparente Leasingraten
  • Kauf- und Andienungsoptionen am Ende der Laufzeit

Mietkauf

  • Der Mieter ist der Eigentümer des Objekts
  • Automatischer Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit
  • Zusätzliche Quelle für Finanzierungen, als Sicherheit gilt das Objekt selbst / die Bonität bleibt erhalten
  • Erhöht das Anlagevermögen
  • Mietkaufobjekt abschreibungspflichtig im Anlagevermögen des Mietkaufnehmers
  • Optionale Flexible Zahlungsmöglichkeiten
  • Unbürokratische Abwicklungen
  • Liquiditätserhalt gegenüber Banken
  • Mietkaufrate besteht aus Tilgung und Zinsen
  • Mehrwertsteuer auf die Summe aller Zahlungen ist bei Vertragsbeginn fällig und als Vorsteuer abzugsfähig